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agb [2020/09/08 07:54]
admin
agb [2020/09/08 07:55] (aktuell)
admin [Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen]
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 Thomas Schuldt Software überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und / oder in der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch Eingabe am Terminal, durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von Datenträgern in die vereinbarte Hardware zum Zweck der Verarbeitung sowie Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung. Einsatzbereich,​ Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus dem Programm beigefügten Handbuch. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen,​ wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln,​ unbeschränkte Lizenzen etc.). Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze,​ zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen,​ ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl überschritten,​ wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet. Als Simultanbetrieb gilt auch die Benutzung der Software auf tragbaren Computern. Das Nutzungsrecht gilt jeweils für ein Unternehmen. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Lizenznehmer gleich dem Rechnungsempfänger und wird so in den Schlüssel der Software aufgenommen. Die Nutzung der Software in mehreren Unternehmen,​ auch wenn diese dem gleichen Inhaber zugeordnet sind, ist nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Filialen, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind. Die Mandantenverwaltung dient ausschließlich dem Zweck, mehrere Datenbanken für ein Unternehmen anzulegen. Beispielsweise um zum Jahreswechsel mit neuen Statistiken zu arbeiten. Thomas Schuldt Software überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und / oder in der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch Eingabe am Terminal, durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von Datenträgern in die vereinbarte Hardware zum Zweck der Verarbeitung sowie Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung. Einsatzbereich,​ Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus dem Programm beigefügten Handbuch. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen,​ wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln,​ unbeschränkte Lizenzen etc.). Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze,​ zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen,​ ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl überschritten,​ wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet. Als Simultanbetrieb gilt auch die Benutzung der Software auf tragbaren Computern. Das Nutzungsrecht gilt jeweils für ein Unternehmen. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Lizenznehmer gleich dem Rechnungsempfänger und wird so in den Schlüssel der Software aufgenommen. Die Nutzung der Software in mehreren Unternehmen,​ auch wenn diese dem gleichen Inhaber zugeordnet sind, ist nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Filialen, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind. Die Mandantenverwaltung dient ausschließlich dem Zweck, mehrere Datenbanken für ein Unternehmen anzulegen. Beispielsweise um zum Jahreswechsel mit neuen Statistiken zu arbeiten.
  
-Schutzrechte Dritter+==== Schutzrechte Dritter ​====
  
-Thomas Schuldt Software stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der Software wegen Verletzung von Urheberrechten,​ Patenten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten erhoben werden, vorausgesetzt,​ dass der Kunde Thomas Schuldt Software unverzüglich über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet,​ der Kunde ohne Zustimmung von Thomas Schuldt Software keine derartigen Ansprüche anerkennt, der Kunde Thomas Schuldt Software gestattet, alle Verhandlungen und Verfahren zu führen, und Thomas Schuldt Software notwendige Unterstützung gibt, wobei sämtliche Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu Lasten von Thomas Schuldt Software gehen. 
  
 +Thomas Schuldt Software stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der Software wegen Verletzung von Urheberrechten,​ Patenten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten erhoben werden, vorausgesetzt,​ dass der Kunde Thomas Schuldt Software unverzüglich über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet,​ der Kunde ohne Zustimmung von Thomas Schuldt Software keine derartigen Ansprüche anerkennt, der Kunde Thomas Schuldt Software gestattet, alle Verhandlungen und Verfahren zu führen, und Thomas Schuldt Software notwendige Unterstützung gibt, wobei sämtliche Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu Lasten von Thomas Schuldt Software gehen.\\ ​
 +\\ 
 Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheber- und Patentrechtsverletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen darauf zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit Geräten oder Programmen genutzt werden, die nicht von Thomas Schuldt Software geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung von Thomas Schuldt Software in Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten,​ Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten. Im Falle bereits erhobener oder zu erwartender Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten,​ Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten kann Thomas Schuldt Software auf eigene Kosten die Geräte oder Programme ändern oder austauschen,​ um eine Verletzung zu verhindern. Die Leistung des von Thomas Schuldt Software gelieferten Softwaresystems darf dadurch nicht verringert werden. Wenn die Nutzung der Software oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Ermessen von Thomas Schuldt Software eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, kann Thomas Schuldt Software unter Ausschluss aller anderen Rechte des Kunden nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten die Programme so ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzen; dem Kunden das Recht verschaffen,​ die Systeme weiter zu nutzen; die betreffenden Programme durch Programme ersetzen, die keine Schutzrechte verletzen und die entweder den Anforderungen des Kunden entsprechen oder gleichwertig mit den ersetzten Programmen sind; die Programme oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den (gegebenenfalls anteiligen) Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten, vermindert um den dem Kunden hierdurch entstandenen Schaden. Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheber- und Patentrechtsverletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen darauf zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit Geräten oder Programmen genutzt werden, die nicht von Thomas Schuldt Software geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung von Thomas Schuldt Software in Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten,​ Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten. Im Falle bereits erhobener oder zu erwartender Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten,​ Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten kann Thomas Schuldt Software auf eigene Kosten die Geräte oder Programme ändern oder austauschen,​ um eine Verletzung zu verhindern. Die Leistung des von Thomas Schuldt Software gelieferten Softwaresystems darf dadurch nicht verringert werden. Wenn die Nutzung der Software oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Ermessen von Thomas Schuldt Software eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, kann Thomas Schuldt Software unter Ausschluss aller anderen Rechte des Kunden nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten die Programme so ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzen; dem Kunden das Recht verschaffen,​ die Systeme weiter zu nutzen; die betreffenden Programme durch Programme ersetzen, die keine Schutzrechte verletzen und die entweder den Anforderungen des Kunden entsprechen oder gleichwertig mit den ersetzten Programmen sind; die Programme oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den (gegebenenfalls anteiligen) Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten, vermindert um den dem Kunden hierdurch entstandenen Schaden.
  
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 Thomas Schuldt Software übernimmt für eine Zeit von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde. Thomas Schuldt Software weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet,​ diesen binnen zwei Wochen schriftlich an Thomas Schuldt Software zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben,​ dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde Thomas Schuldt Software eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt Thomas Schuldt Software mit, welche Art der Nacherfüllung – Nachbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Thomas Schuldt Software ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Thomas Schuldt Software kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen Thomas Schuldt Software zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde Thomas Schuldt Software das Recht ein, einen funktionablen Treiber, binnen zehn Tagen ab Mitteilung an Thomas Schuldt Software, nachzuliefern. Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist. Thomas Schuldt Software ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren,​ wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Thomas Schuldt Software übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde Thomas Schuldt Software wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Thomas Schuldt Software nicht zur Gewährleistung verpflichtet,​ so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von Thomas Schuldt Software grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen Thomas Schuldt Software entstandenen Aufwand zu ersetzen. Der Kunde wird unverzüglich nach Installation,​ Mängelbeseitigungsarbeiten,​ Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von Thomas Schuldt Software am EDV-System eine Überprüfung durchführen,​ ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine zuverlässige,​ zeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet. Thomas Schuldt Software übernimmt für eine Zeit von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde. Thomas Schuldt Software weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet,​ diesen binnen zwei Wochen schriftlich an Thomas Schuldt Software zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben,​ dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde Thomas Schuldt Software eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt Thomas Schuldt Software mit, welche Art der Nacherfüllung – Nachbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Thomas Schuldt Software ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Thomas Schuldt Software kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen Thomas Schuldt Software zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde Thomas Schuldt Software das Recht ein, einen funktionablen Treiber, binnen zehn Tagen ab Mitteilung an Thomas Schuldt Software, nachzuliefern. Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist. Thomas Schuldt Software ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren,​ wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Thomas Schuldt Software übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde Thomas Schuldt Software wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Thomas Schuldt Software nicht zur Gewährleistung verpflichtet,​ so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von Thomas Schuldt Software grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen Thomas Schuldt Software entstandenen Aufwand zu ersetzen. Der Kunde wird unverzüglich nach Installation,​ Mängelbeseitigungsarbeiten,​ Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von Thomas Schuldt Software am EDV-System eine Überprüfung durchführen,​ ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine zuverlässige,​ zeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet.
  
-Schulung+==== Schulung ​==== 
  
 Thomas Schuldt Software vermittelt dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen,​ die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in den Schulungsräumen des Kunden statt. Findet die Schulung beim Kunden statt, so ist der Kunde verpflichtet,​ dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC-Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Übernachtungskosten oder sonstige Spesen bei Thomas Schuldt Software an, so sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten. Reisekosten werden vom Kunden gegen Nachweis erstattet. Thomas Schuldt Software vermittelt dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen,​ die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in den Schulungsräumen des Kunden statt. Findet die Schulung beim Kunden statt, so ist der Kunde verpflichtet,​ dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC-Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Übernachtungskosten oder sonstige Spesen bei Thomas Schuldt Software an, so sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten. Reisekosten werden vom Kunden gegen Nachweis erstattet.
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 Thomas Schuldt Software haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Thomas Schuldt Software nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht,​ deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalspflicht) oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens aufseiten von Thomas Schuldt Software. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wegen Arglist, für Personenschäden,​ Rechtsmängel,​ nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme von Thomas Schuldt Software aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen,​ insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene,​ dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen,​ gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt. Thomas Schuldt Software haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Thomas Schuldt Software nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht,​ deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalspflicht) oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens aufseiten von Thomas Schuldt Software. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wegen Arglist, für Personenschäden,​ Rechtsmängel,​ nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme von Thomas Schuldt Software aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen,​ insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene,​ dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen,​ gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
  
-Vertraulichkeit,​ Datenschutz+==== Vertraulichkeit,​ Datenschutz ​==== 
  
 Thomas Schuldt Software und der Kunde verpflichten sich gegenseitig,​ alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen,​ die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Der Kunde ist verpflichtet,​ alle vertraulichen Informationen mit dem Vermerk „Vertraulich” zu versehen. Thomas Schuldt Software und der Kunde verpflichten sich gegenseitig,​ alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen,​ die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Der Kunde ist verpflichtet,​ alle vertraulichen Informationen mit dem Vermerk „Vertraulich” zu versehen.