Allgemeine
Geschäftsbedingungen / Lizenzvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch
Vertragliche Grundlagen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und
vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und
Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger
Geschäftsverbindungen. Unser Angebot gilt nur gegenüber Unternehmern im
Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder
einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind von unserem
Angebot ausgeschlossen.
Ausschließlichkeit
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen:
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind
nur gültig, wenn diesen Thomas Schuldt Software ausdrücklich und schriftlich
ihrer Geltung zustimmt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen
Sie Thomas Schuldt Software sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall
müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns
gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem
formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir
hiermit ausdrücklich.
Vertragsschluss und Textform
Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und
Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt
worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam,
wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle
Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im
Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide
Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch
ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Der Kunde hat
Überlassung von Software
Lizenz und Umfang der Nutzung
Thomas Schuldt Software überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem
Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im
Auftrag und / oder in der Rechnung spezifizierte Software und das
Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Als vertragsgemäße
Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms
durch Eingabe am Terminal, durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von
Datenträgern in die vereinbarte Hardware zum Zweck der Verarbeitung sowie
Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung.
Einsatzbereich, Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen
Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus dem Programm beigefügten
Handbuch. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem
lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren
entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen
Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene
Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizenzen etc.). Als
Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze,
zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze.
Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene
Arbeitsstationen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz
erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl überschritten, wird fehlerfreier
Betrieb nicht gewährleistet. Als Simultanbetrieb gilt auch die Benutzung der
Software auf tragbaren Computern. Das Nutzungsrecht gilt jeweils für ein
Unternehmen. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Lizenznehmer gleich dem
Rechnungsempfänger und wird so in den Schlüssel der Software aufgenommen. Die
Nutzung der Software in mehreren Unternehmen, auch wenn diese dem gleichen
Inhaber zugeordnet sind, ist nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Filialen,
die einer Gesellschaft zuzuordnen sind. Die Mandantenverwaltung dient
ausschließlich dem Zweck, mehrere Datenbanken für ein Unternehmen anzulegen.
Beispielsweise um zum Jahreswechsel mit neuen Statistiken zu arbeiten.
Schutzrechte Dritter
Thomas Schuldt Software stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen
ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der Software wegen Verletzung von
Urheberrechten, Patenten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten erhoben
werden, vorausgesetzt, dass der Kunde Thomas Schuldt Software unverzüglich über
alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet, der Kunde ohne Zustimmung von
Thomas Schuldt Software keine derartigen Ansprüche anerkennt, der Kunde Thomas
Schuldt Software gestattet, alle Verhandlungen und Verfahren zu führen, und
Thomas Schuldt Software notwendige Unterstützung gibt, wobei sämtliche
Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu Lasten von Thomas Schuldt Software gehen.
Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheber- und
Patentrechtsverletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen darauf
zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit Geräten oder
Programmen genutzt werden, die nicht von Thomas Schuldt Software geliefert
wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde. Die vorstehenden
Bestimmungen regeln die gesamte Haftung von Thomas Schuldt Software in
Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen
geistigen Eigentumsrechten. Im Falle bereits erhobener oder zu erwartender
Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder
sonstigen geistigen Eigentumsrechten kann Thomas Schuldt Software auf eigene
Kosten die Geräte oder Programme ändern oder austauschen, um eine Verletzung zu
verhindern. Die Leistung des von Thomas Schuldt Software gelieferten
Softwaresystems darf dadurch nicht verringert werden. Wenn die Nutzung der
Software oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist
oder wenn nach Ermessen von Thomas Schuldt Software eine Klage wegen Verletzung
von Schutzrechten droht, kann Thomas Schuldt Software unter Ausschluss aller
anderen Rechte des Kunden nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten die Programme so
ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzen; dem Kunden das Recht
verschaffen, die Systeme weiter zu nutzen; die betreffenden Programme durch
Programme ersetzen, die keine Schutzrechte verletzen und die entweder den
Anforderungen des Kunden entsprechen oder gleichwertig mit den ersetzten
Programmen sind; die Programme oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den
(gegebenenfalls anteiligen) Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für
Nutzung und Wertverlust erstatten, vermindert um den dem Kunden hierdurch
entstandenen Schaden.
Eigentum, Urheberrechte und Quellcode
Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten
Dokumentation im Eigentum von Thomas Schuldt Software. Thomas Schuldt Software
bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden
überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden
Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen
eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen
Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der
Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. Änderungen und Erweiterungen des
Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden,
gehen in das Eigentum von Thomas Schuldt Software über und können anderen
Kunden nach Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die
Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an Thomas Schuldt Software
abgetreten. Thomas Schuldt Software nimmt die Abtretung hiermit an. Eine
Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung von Thomas Schuldt Software zulässig. Die Zustimmung
darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt
der Kunde Thomas Schuldt Software eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger
oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur
Verfügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung
des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere,
nicht von Thomas Schuldt Software bezogene Programme eingesetzt und dadurch die
Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist Thomas Schuldt Software für
entstehende Schäden nicht haftbar.
Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen
Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung.
Zahlungen
Für die Nutzung der Software auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung
einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet
sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen
Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung. Die in Rechnung gestellten
Leistungen sind zu 50 % bei Vertragsabschluss und zu 50 % bei Lieferung und
Abnahme fällig. Alle anderen aus diesem Vertrag berechneten Leistungen sind bei
Lieferung fällig. Wird nichts anderes vereinbart, so nimmt der Kunde die
Zahlungen unverzüglich auf ein Bankkonto von Thomas Schuldt Software vor. Kommt
der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug, so ist Thomas
Schuldt Software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
Pflichten des Kunden
Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz,
noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht
werden. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben
von Thomas Schuldt Software an den Programmen in keiner Form verändern. Der Kunde
hat nach außen für eine Geheimhaltung aller Programm-, Dokumentations-,
Betriebsunterlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen. Hierzu
gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses Vertrages
zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschriften und deren Inhalt. Er hat
seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Diese
Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus, wobei
es gleichgültig ist, ob das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund vorzeitig
aufgelöst worden ist. Die Geheimhaltungspflicht erfasst darüber hinaus auch ein
Veröffentlichungsverbot nur auszugsweiser Materialien oder Zitate. Eine
Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht ist allein mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Thomas Schuldt Software zulässig. Der Kunde verpflichtet sich,
Thomas Schuldt Software den durch die Verletzung obiger Bestimmungen
entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des
Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.
Kündigung
Thomas Schuldt Software kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn
der Kunde mit der vereinbarten Zahlung der Lizenzgebühr länger als zwei Monate
in Verzug ist, und/oder der Kunde – nach schriftlicher Abmahnung – weiter gegen
eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger
individualvertraglicher Regelungen verstößt. Der Kunde ist zur Kündigung dieses
Vertrages wegen Leistungsverzuges seitens Thomas Schuldt Software oder wegen
nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn Thomas Schuldt Software ihren
Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und wenn er Thomas Schuldt Software
zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist, in
welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt worden ist. Innerhalb einer
Frist von fünf Tagen nach Beendigung der Lizenz vernichtet der Kunde alle
Programme, Kopien und dazugehörigen Materialien, einschließlich geänderter oder
kombinierter Programme, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften
aufbewahrt werden müssen. Der Kunde bestätigt innerhalb von 30 Tagen
unaufgefordert die Vernichtung bzw. Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen schriftlich an Thomas Schuldt Software. Daneben räumt er Thomas
Schuldt Software das Recht auf Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmung ein.
Softwareerweiterung und -anpassung
Handling
Thomas Schuldt Software wird die gelieferte Software erweitern und anpassen.
Der Kunde wird, soweit die Parteien nichts anderes explizit schriftlich vereinbart
haben, seine Anforderungen an die Software in einer geeigneten Beschreibung
schriftlich rechtzeitig an den Auftragnehmer mitteilen. Der Kunde stellt Thomas
Schuldt Software alle für die Erstellung der Software erforderlichen
Informationen in schriftlicher, übersichtlicher Form zur Verfügung und
erläutert diese auf Wunsch Thomas Schuldt Software auch mündlich. Stellt der
Kunde fest, dass erstellte Bedarfsanalysen, Pflichtenhefte oder
Leistungsbeschreibungen nicht mit den Anforderungen übereinstimmen, die der
Kunde tatsächlich verlangt, so wird er Thomas Schuldt Software hierauf
unverzüglich schriftlich hinweisen und Alternativvorschläge unterbreiten. Die
Parteien entscheiden dann einvernehmlich über eine Ergänzung oder Änderung der
Anforderungen. Alle hier genannten Mitwirkungspflichten erbringt der Kunde
kostenlos. Stellt Thomas Schuldt Software fest, dass Angaben oder Informationen
des Kunden fehlerhaft, unvollständig oder zur Durchführung des Auftrages nicht
geeignet sind, so wird Thomas Schuldt Software den Kunden hierauf schriftlich
unverzüglich hinweisen. Der Kunde wird über eine sich aus diesem Hinweis
ergebende Änderung, soweit sie den Erstellungsprozess der Software betrifft,
sofort entscheiden. Jede Partei nennt der anderen unverzüglich nach Vertragsabschluss
eine fachkundige Person, die befugt ist, die mit der Erstellung der Software
zusammenhängenden Entscheidungen herbeizuführen.
Änderungsverlangen
Solange die Software nicht von Thomas Schuldt Software geliefert wurde, kann
der Kunde jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderungen verlangen,
solange das Änderungsverlangen in vernünftigem Verhältnis zum Gesamtauftrag
steht und auf sachlichen Erwägungen beruht. Thomas Schuldt Software wird diesem
Änderungsverlangen Folge leisten, es sei denn, dass Thomas Schuldt Software
dieses aufgrund der konkreten betrieblichen Situation unzumutbar ist. Führt ein
solches Änderungsverlangen des Kunden dazu, dass das vertragliche Gleichgewicht
hinsichtlich Leistung und Gegenleistung mehr als unerheblich beeinträchtigt
wird, so werden die Vertragsparteien unverzüglich eine schriftliche Anpassung
der vertraglichen Regelungen betreffs des wesentlichen Vertragsinhaltes
(insbesondere Vergütung, Lieferfrist etc.) herbeiführen. Falls die Parteien
nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Änderungsverlangens bei Thomas
Schuldt Software eine Einigung erzielen, wird der Auftrag ohne Berücksichtigung
des Änderungsverlangens ausgeführt.
Lieferung, Termine und Installation
Die Lieferung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen. Zur Installation gelangt
grundsätzlich eine Standardversion der zu liefernden Software. Eine Erweiterung
oder Anpassung der Standardsoftware erfolgt nur, soweit schriftlich im Auftrag
eine entsprechende Spezifizierung vorgenommen wurde. Die Installation erfolgt
in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde benennt hierzu unverzüglich nach
Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner.
Der Kunde übergibt Thomas Schuldt Software unverzüglich nach Vertragsabschluss
alle Unterlagen, aus denen Thomas Schuldt Software die aktuelle Konfiguration
der beim Kunden vorhandenen Hardware / Betriebssystem-Plattform ersehen kann.
Stellt Thomas Schuldt Software fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, so
ist diese Änderung vor Installation der Software auf Kosten und Risiko des
Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu
erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind.
Hierzu gehört insbesondere die Ermöglichung des Zuganges zur Hardware sowie das
kostenlose Zurverfügungstellen von Testdaten und Rechenzeit entsprechend den
Anforderungen von Thomas Schuldt Software und das kostenlose
Zurverfügungstellen eines kompetenten Mitarbeiters, der erforderliche Tests
durchführt bzw. Anpassungen überprüft. Thomas Schuldt Software stellt dem
Kunden nach Vertragsabschluss ein Exemplar der neuesten, allgemein von Thomas
Schuldt Software angebotenen Version des Lizenzproduktes in Objektcode auf
einem entsprechenden Datenträger an der in der Lieferanschrift angegebenen
Adresse zur Verfügung. Thomas Schuldt Software behält sich vor, die
Spezifikationen des Lizenzproduktes, z. B. an technische Entwicklungen,
Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen.
Abnahme
Nach Installation und Prüfung teilt Thomas Schuldt Software dem Kunden
schriftlich mit, dass die gegenüber der Standardversion erweiterten und / oder
angepassten Softwareteile in vollem Umfang funktionsfähig sind, und fordert den
Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde kann daraufhin die Software prüfen. Für den
Fall, dass Abnahmefähigkeit vorliegt, wird der Kunde unverzüglich, spätestens
jedoch binnen 30 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung von Thomas Schuldt
Software, die Abnahme schriftlich gegenüber Thomas Schuldt Software erklären.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch den Kunden, so gilt die
Abnahme dennoch als vorgenommen. Maßgeblich für den Fristanlauf ist der Zugang
des Schreibens beim Kunden. Zahlt der Kunde nach Inbetriebnahme der gelieferten
Software die Vergütung ohne Beanstandung, so steht dies einer Abnahme der
Software gleich. Die Abnahme kann wegen Vorliegen von unwesentlichen Mängeln
nicht verweigert werden. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die
datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Lieferung am
Einsatzort erfüllt sind. Fehlende datenschutzrechtliche Voraussetzungen
berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Gewährleistung und Mängelrecht
Thomas Schuldt Software übernimmt für eine Zeit von einem Jahr ab dem Zeitpunkt
der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer
Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der
Dokumentation entspricht. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit
besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.
Thomas Schuldt Software weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Der
Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem
Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Tritt ein
Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei
Wochen schriftlich an Thomas Schuldt Software zu melden. Im Rahmen der
schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu
beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der
Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B.
Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als
berechtigt, setzt der Kunde Thomas Schuldt Software eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung. Der Kunde teilt Thomas Schuldt Software mit, welche Art der
Nacherfüllung – Nachbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien
Sache – er wünscht. Thomas Schuldt Software ist jedoch berechtigt, die gewählte
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für
ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine
erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Thomas Schuldt
Software kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der
Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel
stehen Thomas Schuldt Software zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten
Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der
Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts-
bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen
Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der
gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter
den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das
Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines
unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines
nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde
Thomas Schuldt Software das Recht ein, einen funktionablen Treiber, binnen zehn
Tagen ab Mitteilung an Thomas Schuldt Software, nachzuliefern.
Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur
Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und
kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist. Thomas Schuldt Software ist
berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus
wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren,
wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Thomas Schuldt
Software übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen
Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der
beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde Thomas Schuldt
Software wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus,
dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Thomas
Schuldt Software nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde,
sofern er die Inanspruchnahme von Thomas Schuldt Software grob fahrlässig oder
vorsätzlich zu vertreten hat, allen Thomas Schuldt Software entstandenen
Aufwand zu ersetzen. Der Kunde wird unverzüglich nach Installation,
Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von
Thomas Schuldt Software am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die
Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis
schriftlich festhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine zuverlässige,
zeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet.
Schulung
Thomas Schuldt Software vermittelt dem Kunden im Rahmen von Schulungen die
Kenntnisse und Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte Software
auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird,
findet die Schulung in den Schulungsräumen des Kunden statt. Findet die
Schulung beim Kunden statt, so ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die
Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos
vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC-Bereich
verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Übernachtungskosten oder sonstige
Spesen bei Thomas Schuldt Software an, so sind diese Auslagen gegen Nachweis
vom Kunden zu erstatten. Reisekosten werden vom Kunden gegen Nachweis
erstattet.
Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen
Thomas Schuldt Software haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Thomas Schuldt Software nur,
wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalspflicht) oder ein Fall des
Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter
Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar
bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter
Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens aufseiten von Thomas
Schuldt Software. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wegen
Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und
dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme
von Thomas Schuldt Software aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden
angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen
oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt
insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem
Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen, gegen Einwirkungen von
außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne
Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu
treffen. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird
auf zwei Jahre begrenzt.
Vertraulichkeit, Datenschutz
Thomas Schuldt Software und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu
verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, alle
vertraulichen Informationen mit dem Vermerk „Vertraulich” zu versehen.
Rechte bei Nutzungsbeendigung
Rückgabe von Sachen
Nach Vertragsbeendigung sind alle Sachen, die wir unseren Kunden zur Nutzung
überlassen haben, insbesondere gemietete oder geleaste Hardware, an uns
zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten von unseren Kunden
zu übernehmen sind.
Software
Bei Software, bei der Nutzungsrechte nur begrenzt überlassen sind, ist diese
nach Ende des Vertrages, sofern sie auf Datenträgern, die Thomas Schuldt
Software gehören, installiert ist, zusammen mit dem Datenträger zu übergeben,
und im Übrigen auf den eigenen Datenträgern des Kunden zu löschen und das
Löschungsprotokoll uns zu überlassen.
Dokumentationen
Alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören – einschließlich von
Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen -, sind im Original nebst aller
Abschriften zurückzugeben.
Bestätigung vollständiger Rückgabe
Auf Anforderung haben wir Anspruch auf eine förmliche Bestätigung, dass alle
Rückgabeverpflichtungen vollständig und vertragsentsprechend erfüllt worden
sind.
Speicherung
Der Vertrag wird nach Abschluss mit einem Kunden nicht gespeichert.