TSE 2020, ja wann denn nun?

Modulare Warenwirtschaft und Kassensysteme (POS)

TSE 2020, ja wann denn nun?

In diesem Jahr sollte die Kassensicherungsverordnung bestehend aus der neuen Schnittstelle für Betriebsprüfer (DSFinV-K) sowie der dazugehörigen Hardware (TSE) der Technischen Sicherheitseinrichtung in Kraft treten. Als Termin galt der 01.01.2020 der verschoben wurde auf den 01.10.2020. Vielfach gilt die Auffassung, dieser Termin wurde erneut verschoben, nämlich auf den 01.04.2021.

Das ist aber leider nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, bis zum 01.10.2020 müssen Sie über eine Kassenlösung oder eine Warenwirtschaft mit integriertem Kassensystem verfügen, die bereits jetzt oder bis zum 01.04.2021 sämtliche Forderungen der Finanzämter und deren Prüfer erfüllen. Corona-bedingt hat man somit zwar noch eine Frist, allerdings muss auf Nachfrage der Nachweis erbracht werden, dass man bis zum Stichtag 01.10.2020 ein System erworben hat, dass TSE und DSFinV-K-fähig ist.