Registrierkassenpflicht: Was Betriebe wissen müssen

Modulare Warenwirtschaft und Kassensysteme (POS)

Registrierkassenpflicht: Was Betriebe wissen müssen

Mit Beginn des neuen Jahres 2018 trat eine durch das sogenannte Kassengesetz von Ende 2016 verfügte Änderung der Abgabenordnung in Kraft: Seit 1. Januar 2018 kann der Fiskus durch eine Kassennachschau die Korrektheit der Kassenführung spontan unter die Lupe nehmen.

Wen betrifft die Kassennachschau?

Das heißt: Betriebsprüfer dürfen ohne vorherige Ankündigung während „der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit“ ins Unternehmen kommen und die Kasse überprüfen. Im Fokus stehen Registrierkassen, computergestützte Kassensysteme und der ordnungsgemäße Einsatz des elektronischen Aufzeichnungssystems genauso wie offene Ladenkassen.

Die Maßnahme soll Unternehmer davon abschrecken, durch Betrügereien bei der Kassenführung Steuern zu hinterziehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzämter vor allem in den ersten Monaten des Jahres 2018 viele Prüfer losschicken werden.

Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de

Selbstverständlich unterstüzt Venalis 7 im Kassenbuch den Kassensturz (X-Abschluß)