AGB

Modulare Warenwirtschaft und Kassensysteme (POS)

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Lizenzvereinbarung

Vertragssprache ist Deutsch

Vertragliche Grundlagen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen. Unser Angebot gilt nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind von unserem Angebot ausgeschlossen.

Ausschließlichkeit

Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen:

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn diesen Thomas Schuldt Software ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie Thomas Schuldt Software sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

Vertragsschluss und Textform

Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Der Kunde hat

Überlassung von Software

Lizenz und Umfang der Nutzung

Thomas Schuldt Software überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und / oder in der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch Eingabe am Terminal, durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von Datenträgern in die vereinbarte Hardware zum Zweck der Verarbeitung sowie Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung. Einsatzbereich, Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus dem Programm beigefügten Handbuch. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizenzen etc.). Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet. Als Simultanbetrieb gilt auch die Benutzung der Software auf tragbaren Computern. Das Nutzungsrecht gilt jeweils für ein Unternehmen. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Lizenznehmer gleich dem Rechnungsempfänger und wird so in den Schlüssel der Software aufgenommen. Die Nutzung der Software in mehreren Unternehmen, auch wenn diese dem gleichen Inhaber zugeordnet sind, ist nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Filialen, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind. Die Mandantenverwaltung dient ausschließlich dem Zweck, mehrere Datenbanken für ein Unternehmen anzulegen. Beispielsweise um zum Jahreswechsel mit neuen Statistiken zu arbeiten.

Schutzrechte Dritter

Thomas Schuldt Software stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der Software wegen Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten erhoben werden, vorausgesetzt, dass der Kunde Thomas Schuldt Software unverzüglich über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet, der Kunde ohne Zustimmung von Thomas Schuldt Software keine derartigen Ansprüche anerkennt, der Kunde Thomas Schuldt Software gestattet, alle Verhandlungen und Verfahren zu führen, und Thomas Schuldt Software notwendige Unterstützung gibt, wobei sämtliche Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu Lasten von Thomas Schuldt Software gehen.

Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheber- und Patentrechtsverletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen darauf zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit Geräten oder Programmen genutzt werden, die nicht von Thomas Schuldt Software geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung von Thomas Schuldt Software in Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten. Im Falle bereits erhobener oder zu erwartender Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten kann Thomas Schuldt Software auf eigene Kosten die Geräte oder Programme ändern oder austauschen, um eine Verletzung zu verhindern. Die Leistung des von Thomas Schuldt Software gelieferten Softwaresystems darf dadurch nicht verringert werden. Wenn die Nutzung der Software oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Ermessen von Thomas Schuldt Software eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, kann Thomas Schuldt Software unter Ausschluss aller anderen Rechte des Kunden nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten die Programme so ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzen; dem Kunden das Recht verschaffen, die Systeme weiter zu nutzen; die betreffenden Programme durch Programme ersetzen, die keine Schutzrechte verletzen und die entweder den Anforderungen des Kunden entsprechen oder gleichwertig mit den ersetzten Programmen sind; die Programme oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den (gegebenenfalls anteiligen) Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten, vermindert um den dem Kunden hierdurch entstandenen Schaden.

Eigentum, Urheberrechte und Quellcode

Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum von Thomas Schuldt Software. Thomas Schuldt Software bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in das Eigentum von Thomas Schuldt Software über und können anderen Kunden nach Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an Thomas Schuldt Software abgetreten. Thomas Schuldt Software nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Thomas Schuldt Software zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde Thomas Schuldt Software eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von Thomas Schuldt Software bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist Thomas Schuldt Software für entstehende Schäden nicht haftbar.

Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung.

Zahlungen

Für die Nutzung der Software auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind zu 50 % bei Vertragsabschluss und zu 50 % bei Lieferung und Abnahme fällig. Alle anderen aus diesem Vertrag berechneten Leistungen sind bei Lieferung fällig. Wird nichts anderes vereinbart, so nimmt der Kunde die Zahlungen unverzüglich auf ein Bankkonto von Thomas Schuldt Software vor. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug, so ist Thomas Schuldt Software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p. a. zu berechnen.

Pflichten des Kunden

Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz, noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben von Thomas Schuldt Software an den Programmen in keiner Form verändern. Der Kunde hat nach außen für eine Geheimhaltung aller Programm-, Dokumentations-, Betriebsunterlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen. Hierzu gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses Vertrages zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschriften und deren Inhalt. Er hat seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus, wobei es gleichgültig ist, ob das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund vorzeitig aufgelöst worden ist. Die Geheimhaltungspflicht erfasst darüber hinaus auch ein Veröffentlichungsverbot nur auszugsweiser Materialien oder Zitate. Eine Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht ist allein mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Thomas Schuldt Software zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, Thomas Schuldt Software den durch die Verletzung obiger Bestimmungen entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.

Kündigung

Thomas Schuldt Software kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der vereinbarten Zahlung der Lizenzgebühr länger als zwei Monate in Verzug ist, und/oder der Kunde – nach schriftlicher Abmahnung – weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt. Der Kunde ist zur Kündigung dieses Vertrages wegen Leistungsverzuges seitens Thomas Schuldt Software oder wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn Thomas Schuldt Software ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und wenn er Thomas Schuldt Software zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt worden ist. Innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Beendigung der Lizenz vernichtet der Kunde alle Programme, Kopien und dazugehörigen Materialien, einschließlich geänderter oder kombinierter Programme, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Der Kunde bestätigt innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert die Vernichtung bzw. Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen schriftlich an Thomas Schuldt Software. Daneben räumt er Thomas Schuldt Software das Recht auf Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmung ein.

Softwareerweiterung und -anpassung

Handling

Thomas Schuldt Software wird die gelieferte Software erweitern und anpassen. Der Kunde wird, soweit die Parteien nichts anderes explizit schriftlich vereinbart haben, seine Anforderungen an die Software in einer geeigneten Beschreibung schriftlich rechtzeitig an den Auftragnehmer mitteilen. Der Kunde stellt Thomas Schuldt Software alle für die Erstellung der Software erforderlichen Informationen in schriftlicher, übersichtlicher Form zur Verfügung und erläutert diese auf Wunsch Thomas Schuldt Software auch mündlich. Stellt der Kunde fest, dass erstellte Bedarfsanalysen, Pflichtenhefte oder Leistungsbeschreibungen nicht mit den Anforderungen übereinstimmen, die der Kunde tatsächlich verlangt, so wird er Thomas Schuldt Software hierauf unverzüglich schriftlich hinweisen und Alternativvorschläge unterbreiten. Die Parteien entscheiden dann einvernehmlich über eine Ergänzung oder Änderung der Anforderungen. Alle hier genannten Mitwirkungspflichten erbringt der Kunde kostenlos. Stellt Thomas Schuldt Software fest, dass Angaben oder Informationen des Kunden fehlerhaft, unvollständig oder zur Durchführung des Auftrages nicht geeignet sind, so wird Thomas Schuldt Software den Kunden hierauf schriftlich unverzüglich hinweisen. Der Kunde wird über eine sich aus diesem Hinweis ergebende Änderung, soweit sie den Erstellungsprozess der Software betrifft, sofort entscheiden. Jede Partei nennt der anderen unverzüglich nach Vertragsabschluss eine fachkundige Person, die befugt ist, die mit der Erstellung der Software zusammenhängenden Entscheidungen herbeizuführen.

Änderungsverlangen

Solange die Software nicht von Thomas Schuldt Software geliefert wurde, kann der Kunde jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderungen verlangen, solange das Änderungsverlangen in vernünftigem Verhältnis zum Gesamtauftrag steht und auf sachlichen Erwägungen beruht. Thomas Schuldt Software wird diesem Änderungsverlangen Folge leisten, es sei denn, dass Thomas Schuldt Software dieses aufgrund der konkreten betrieblichen Situation unzumutbar ist. Führt ein solches Änderungsverlangen des Kunden dazu, dass das vertragliche Gleichgewicht hinsichtlich Leistung und Gegenleistung mehr als unerheblich beeinträchtigt wird, so werden die Vertragsparteien unverzüglich eine schriftliche Anpassung der vertraglichen Regelungen betreffs des wesentlichen Vertragsinhaltes (insbesondere Vergütung, Lieferfrist etc.) herbeiführen. Falls die Parteien nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Änderungsverlangens bei Thomas Schuldt Software eine Einigung erzielen, wird der Auftrag ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.

Lieferung, Termine und Installation

Die Lieferung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen. Zur Installation gelangt grundsätzlich eine Standardversion der zu liefernden Software. Eine Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware erfolgt nur, soweit schriftlich im Auftrag eine entsprechende Spezifizierung vorgenommen wurde. Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde benennt hierzu unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner.

Der Kunde übergibt Thomas Schuldt Software unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen Thomas Schuldt Software die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware / Betriebssystem-Plattform ersehen kann. Stellt Thomas Schuldt Software fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, so ist diese Änderung vor Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Ermöglichung des Zuganges zur Hardware sowie das kostenlose Zurverfügungstellen von Testdaten und Rechenzeit entsprechend den Anforderungen von Thomas Schuldt Software und das kostenlose Zurverfügungstellen eines kompetenten Mitarbeiters, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. Thomas Schuldt Software stellt dem Kunden nach Vertragsabschluss ein Exemplar der neuesten, allgemein von Thomas Schuldt Software angebotenen Version des Lizenzproduktes in Objektcode auf einem entsprechenden Datenträger an der in der Lieferanschrift angegebenen Adresse zur Verfügung. Thomas Schuldt Software behält sich vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes, z. B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen.

Abnahme

Nach Installation und Prüfung teilt Thomas Schuldt Software dem Kunden schriftlich mit, dass die gegenüber der Standardversion erweiterten und / oder angepassten Softwareteile in vollem Umfang funktionsfähig sind, und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde kann daraufhin die Software prüfen. Für den Fall, dass Abnahmefähigkeit vorliegt, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung von Thomas Schuldt Software, die Abnahme schriftlich gegenüber Thomas Schuldt Software erklären. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch den Kunden, so gilt die Abnahme dennoch als vorgenommen. Maßgeblich für den Fristanlauf ist der Zugang des Schreibens beim Kunden. Zahlt der Kunde nach Inbetriebnahme der gelieferten Software die Vergütung ohne Beanstandung, so steht dies einer Abnahme der Software gleich. Die Abnahme kann wegen Vorliegen von unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Lieferung am Einsatzort erfüllt sind. Fehlende datenschutzrechtliche Voraussetzungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Gewährleistung und Mängelrecht

Thomas Schuldt Software übernimmt für eine Zeit von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde. Thomas Schuldt Software weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an Thomas Schuldt Software zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde Thomas Schuldt Software eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt Thomas Schuldt Software mit, welche Art der Nacherfüllung – Nachbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Thomas Schuldt Software ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Thomas Schuldt Software kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen Thomas Schuldt Software zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde Thomas Schuldt Software das Recht ein, einen funktionablen Treiber, binnen zehn Tagen ab Mitteilung an Thomas Schuldt Software, nachzuliefern. Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist. Thomas Schuldt Software ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Thomas Schuldt Software übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde Thomas Schuldt Software wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Thomas Schuldt Software nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von Thomas Schuldt Software grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen Thomas Schuldt Software entstandenen Aufwand zu ersetzen. Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von Thomas Schuldt Software am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet.

Schulung

Thomas Schuldt Software vermittelt dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in den Schulungsräumen des Kunden statt. Findet die Schulung beim Kunden statt, so ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC-Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Übernachtungskosten oder sonstige Spesen bei Thomas Schuldt Software an, so sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten. Reisekosten werden vom Kunden gegen Nachweis erstattet.

Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen

Thomas Schuldt Software haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Thomas Schuldt Software nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalspflicht) oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens aufseiten von Thomas Schuldt Software. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme von Thomas Schuldt Software aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen, gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.

Vertraulichkeit, Datenschutz

Thomas Schuldt Software und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit dem Vermerk „Vertraulich” zu versehen.

Rechte bei Nutzungsbeendigung

Rückgabe von Sachen

Nach Vertragsbeendigung sind alle Sachen, die wir unseren Kunden zur Nutzung überlassen haben, insbesondere gemietete oder geleaste Hardware, an uns zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten von unseren Kunden zu übernehmen sind.

Software

Bei Software, bei der Nutzungsrechte nur begrenzt überlassen sind, ist diese nach Ende des Vertrages, sofern sie auf Datenträgern, die Thomas Schuldt Software gehören, installiert ist, zusammen mit dem Datenträger zu übergeben, und im Übrigen auf den eigenen Datenträgern des Kunden zu löschen und das Löschungsprotokoll uns zu überlassen.

Dokumentationen

Alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören – einschließlich von Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen -, sind im Original nebst aller Abschriften zurückzugeben.

Bestätigung vollständiger Rückgabe

Auf Anforderung haben wir Anspruch auf eine förmliche Bestätigung, dass alle Rückgabeverpflichtungen vollständig und vertragsentsprechend erfüllt worden sind.

Speicherung

Der Vertrag wird nach Abschluss mit einem Kunden nicht gespeichert.